Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der CAIA academy gGmbH
für Teilnehmer

Stand: 14. März 2021

1. Geltungsbereich
1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge der CAIA academy
gGmbH, Ginsterweg 3, 31595 Steyerberg (nachfolgend „CAIA“), mit ihren Gästen über die
Teilnahme an Seminaren, Online-Seminare und den Aufenthalt im Gästehaus.
2. Abweichende Bestimmungen, auch allgemeine Geschäftsbedingungen des Gastes, gelangen nur
dann zur Anwendung, wenn dies zuvor ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

2. Zustandekommen des Vertrages
1. Ein Vertrag zwischen CAIA und dem Gast kommt zustande, indem der Gast eine
Buchungsanfrage vornimmt, die durch CAIA angenommen wird. Die Bestätigung der Buchung
erfolgt in der Regel per E-Mail.
2. Erfolgt die Buchung durch einen Dritten für den Gast (Besteller), haftet dieser CAIA gegenüber
zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag.

3. Preise und Leistungen
1. Wenn nicht abweichend angegeben, sind in den Preisen die Kosten für Seminarorganisation,
Seminarräume, Medien sowie für Referenten und Unterlagen enthalten. Ebenfalls enthalten sind,
außer bei unseren Online-Seminaren, die Übernachtungskosten in ausgewiesener
Zimmerkategorie, sowie die Verpflegung. Die im Rahmen der Buchung angezeigten oder
mitgeteilten Preise verstehen sich inklusive der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
2. Der Gast ist verpflichtet, die für die von ihm gebuchten Leistungen geltenden bzw. vereinbarten
Preise zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast oder vom Besteller veranlasste Leistungen und
Auslagen der CAIA gegenüber Dritten.
3. Rechnungen der CAIA sind bis zum Ablauf der in der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist zu
begleichen, spätestens jedoch drei (3) Tage vor Anreise bzw. Teilnahme.
4. CAIA ist berechtigt, bei Vertragsschluss eine Vorauszahlung in Höhe von 50% des vereinbarten
Gesamtpreises zu verlangen. CAIA ist bei Aufenthalt eines Gastes von mehr als zwei (2) Wochen
ferner berechtigt, während des Aufenthaltes des Gastes aufgelaufene Forderungen durch
Erteilung einer wöchentlichen Zwischenrechnung jederzeit fällig zu stellen und sofortige Zahlung
zu verlangen.
5. Der Gast kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung
gegenüber einer Forderung der CAIA aufrechnen.

4. Nicht in Anspruch genommenen Leistungen, Stornierung, Rücktritt des Gastes
CAIA räumt dem Gast ein jederzeitiges Rücktrittsrecht ein. Der Rücktritt muss schriftlich erklärt
werden. Dabei gelten folgende Bestimmungen zu Rücktrittsfristen und Stornierungsgebühren:

bis 3 Monate vor Seminarbeginn: eine Stornierung ist kostenfrei möglich

bis 2 Monate vor Seminarbeginn: 50% des Gesamtbetrages

bis 4 Wochen vor Seminarbeginn: 75% des Gesamtbetrages

danach: 100% des Gesamtbetrages.

5. Rücktritt durch CAIA
1. Sofern dem Gast ein kostenfreies Rücktrittsrecht nach Ziffer 4 eingeräumt wurde, ist CAIA
ebenfalls berechtigt, innerhalb der vereinbarten Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn
Anfragen anderer Gäste nach den gebuchten Leistungen vorliegen und der Gast auf Rückfrage
von CAIA die Buchung nicht endgültig bestätigt.
2. Wird eine gemäß Ziffer 3.4 vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung oder der
Gesamtpreis nicht binnen der hierfür gesetzten Frist geleistet, so ist CAIA ebenfalls zum
Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3. Das Recht zum Rücktritt vom Vertrag aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt. Es besteht
für CAIA insbesondere, falls

höhere Gewalt oder andere von CAIA nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages
unmöglich machen;

Leistungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. bezüglich der
Person des Gastes oder des Zwecks, gebucht werden;

CAIA begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die

Inanspruchnahme der Leistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das
Ansehen von CAIA in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw.
Organisationsbereich von CAIA zuzurechnen ist;

eine unbefugte Unter- oder Weitervermietung vorliegt;

CAIA von Umständen Kenntnis erlangt, die nahelegen, dass sich die Vermögensverhältnisse des
Gastes nach Vertragsabschluss wesentlich verschlechtert haben, insbesondere wenn der Gast
fällige Forderungen der CAIA nicht ausgleicht oder keine ausreichende Sicherheitsleistung bietet
und deshalb Zahlungsansprüche der CAIA gefährdet erscheinen.
4. CAIA hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu
setzen.
5. In den vorgenannten Fällen des Rücktritts durch CAIA entsteht kein Anspruch des Gastes auf
Schadensersatz.

6. Abstands- & Hygieneregeln
Mit dem Besuch unseres Hauses stimmen Sie unserem jeweils gültigem Hygienekonzept zu und
erklären sich zum Mitwirken und zur Einhaltung bereit. Das aktuell gültige Hygienekonzept bekommt
der Gast nach Bestätigung per E-Mail zugesandt.

7. An- und Abreise
Check-in und der Bezug eines gebuchten Gästezimmers ist am Anreisetag zwischen 14 Uhr und 18 Uhr
möglich. Das Gästezimmer muss am Abreisetag bis 11 Uhr geräumt werden.

8. Essen, Rauchen und Haustiere
1. Wir kochen grundsätzlich vegetarisch/vegan. Etwaige Diäten, Lebensmittelunverträglichkeiten
oder Allergien sind durch den Gast im Rahmen der Buchung anzugeben, da sie sonst ggf. nicht
mehr berücksichtigt werden können.
2. Das Gäste- und Seminarhaus ist ein Nichtraucherhaus.
3. Das Mitbringen von Haustieren ist nicht gestattet. In Einzelfällen kann nach Absprache eine
Ausnahme erfolgen.

9. Haftung
1. CAIA haftet für Handlungen, die durch CAIA oder ihre gesetzlichen Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen verursacht worden sind, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Diese
Haftungsbegrenzung gilt nicht bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und der
Herbeiführung von Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Im Falle der
Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten ist die Ersatzpflicht im Falle leichter Fahrlässigkeit
jedoch auf den typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
2. Soweit dem Gast ein Pkw-Stellplatz zur Verfügung gestellt wird, besteht keine
Überwachungspflicht durch CAIA.
3. Für Verlust oder Beschädigung von mitgebrachten Gegenständen, darunter fallen auch
persönliche Gegenstände, wird keine Haftung durch CAIA übernommen. Es ist Sache des Gastes
die mitgebrachten Gegenstände sachgerecht zu versichern. CAIA übernimmt für Verlust,
Untergang und Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden.

10. Schlussbestimmungen
1. Erfüllungsort ist der Sitz der CAIA academy gGmbH.
2. Werden mit einem Gast individuelle Vereinbarungen getroffen, wird die Gültigkeit der übrigen
Teile dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen davon nicht berührt.
3. Der Gast ist einverstanden, dass personenbezogene Daten für die Vertragsabwicklung und für
spätere Informationen von CAIA im Einklang mit den jeweils gültigen datenschutzrechtlichen
Bestimmungen elektronisch gespeichert und verarbeitet werden.